2026-08-03 · 3 Min. Lesezeit
Auto für jemand anderen anmelden – mit Vollmacht (Berlin)
Sie möchten ein Auto für Ihren Partner, ein Familienmitglied oder Ihre Firma anmelden? Das ist mit einer Vollmacht problemlos möglich. So geht die Zulassung für eine andere Person in Berlin – ohne dass der Halter selbst zur Behörde muss.
Geht das überhaupt?
Ja. Mit einer schriftlichen Vollmacht des künftigen Halters dürfen Sie das Fahrzeug in dessen Namen anmelden. Genau das nutzen auch wir als Zulassungsdienst, um für Sie bei der Behörde zu handeln.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Unterschriebene Vollmacht des Halters
- Ausweis-Kopie des Halters
- Ihr eigener Ausweis (der handelnden Person)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- eVB-Nummer und SEPA-Mandat des Halters
Was muss in die Vollmacht?
- Name und Anschrift des Halters
- Name der bevollmächtigten Person
- Fahrzeugdaten (FIN/Kennzeichen)
- Zweck (Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung)
- Datum und Unterschrift des Halters
Bei Firmen und Minderjährigen
Für Firmenfahrzeuge kommen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug dazu. Soll ein Fahrzeug auf eine minderjährige Person laufen, ist zusätzlich die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nötig – wir sagen Ihnen genau, was gebraucht wird.
Wir erledigen das ohne Termin
Eine passende Vollmacht stellen wir Ihnen bereit. Schicken Sie uns die Unterlagen per WhatsApp – wir übernehmen die komplette Zulassung für den Halter, ganz ohne Behördengang.
Jetzt Ihr Auto zulassen
Schnell, ohne Termin, 24/7 erreichbar per Telefon & WhatsApp.
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