2026-07-01 · 5 Min. Lesezeit
Gebrauchtwagen gekauft – so melden Sie ihn in Berlin richtig an
Der Kaufvertrag ist unterschrieben, der Schlüssel in der Hand – jetzt muss der Gebrauchte nur noch auf Sie zugelassen werden. Genau hier passieren die meisten Fehler, die Zeit und Geld kosten. So läuft es richtig.
Schritt 1: Versicherung abschließen (eVB-Nummer)
Ohne eVB-Nummer keine Zulassung. Die 7-stellige Nummer bekommen Sie von Ihrer Kfz-Versicherung – meist telefonisch oder online in wenigen Minuten. Tipp: Vergleichen Sie vor dem Anruf kurz die Tarife, der Versicherungswechsel ist beim Fahrzeugwechsel am einfachsten.
Schritt 2: Unterlagen komplett machen
- Kaufvertrag (schützt Sie auch bei späteren Streitigkeiten)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (im Original!)
- Gültiger HU-Nachweis (TÜV) – ohne gültige HU keine Zulassung
- Ihr Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nummer und SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
Schritt 3: Nicht trödeln
Solange das Fahrzeug auf den Vorbesitzer zugelassen ist, laufen Steuer und Versicherung über ihn – das gibt schnell Ärger. Melden Sie den Wagen zügig um. Viele Verkäufer setzen im Kaufvertrag sogar eine Frist von wenigen Tagen.
Der häufigste Fehler
Fahren ohne Umschreibung mit den alten Kennzeichen des Verkäufers: Meldet der Vorbesitzer das Auto ab, sind Sie schlagartig ohne Zulassung und Versicherungsschutz unterwegs. Das kann den Führerschein kosten.
Bequemer geht's mit uns
Schicken Sie uns Fotos der Unterlagen per WhatsApp – wir prüfen alles, reservieren auf Wunsch Ihr Wunschkennzeichen und melden den Wagen für Sie an. Auf Wunsch mit Hol- und Bringdienst: Sie geben die Unterlagen ab und bekommen fertige Kennzeichen zurück.
Jetzt Ihr Auto zulassen
Schnell, ohne Termin, 24/7 erreichbar per Telefon & WhatsApp.