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2026-08-03 · 4 Min. Lesezeit

Händlerkennzeichen (rote Kennzeichen) in Berlin für Gewerbe

Rote Händlerkennzeichen sparen Kfz-Betrieben viel Zeit: Statt jedes Fahrzeug einzeln kurzzeitig zuzulassen, nutzen Sie ein dauerhaftes rotes Kennzeichen für Probe-, Überführungs- und Werkstattfahrten. In Berlin unterstützen wir Händler und Werkstätten bei Antrag und Verwaltung.

Was sind rote Kennzeichen?

Es gibt vor allem das 06er-Händlerkennzeichen für den gewerblichen Kfz-Handel und das 07er-Kennzeichen für Oldtimer-Probe- und Überführungsfahrten. Rote Kennzeichen sind an einen Betrieb gebunden, nicht an ein einzelnes Fahrzeug.

Wofür darf ich sie nutzen?

  • Probefahrten mit Kunden
  • Überführungsfahrten von noch nicht zugelassenen Fahrzeugen
  • Fahrten zu Werkstatt, Prüfstelle oder Aufbereitung
  • Nicht für private Fahrten – nur im Rahmen des Betriebs

Voraussetzungen für Betriebe

  • Angemeldetes Kfz-Gewerbe (Handel, Werkstatt, Sachverständige)
  • Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Auszug Gewerbezentralregister)
  • Fahrzeugscheinheft zur Dokumentation der Fahrten
  • Betriebshaftpflicht bzw. Versicherung fürs rote Kennzeichen

Für Betriebe – wir übernehmen den Papierkram

Wir helfen Ihnen beim Antrag der roten Kennzeichen und bei laufenden Zulassungen für Ihren Fuhrpark – planbar, ohne Wartezeiten und mit festen Konditionen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie zu Ihrem Betrieb.

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