2026-08-03 · 4 Min. Lesezeit
Händlerkennzeichen (rote Kennzeichen) in Berlin für Gewerbe
Rote Händlerkennzeichen sparen Kfz-Betrieben viel Zeit: Statt jedes Fahrzeug einzeln kurzzeitig zuzulassen, nutzen Sie ein dauerhaftes rotes Kennzeichen für Probe-, Überführungs- und Werkstattfahrten. In Berlin unterstützen wir Händler und Werkstätten bei Antrag und Verwaltung.
Was sind rote Kennzeichen?
Es gibt vor allem das 06er-Händlerkennzeichen für den gewerblichen Kfz-Handel und das 07er-Kennzeichen für Oldtimer-Probe- und Überführungsfahrten. Rote Kennzeichen sind an einen Betrieb gebunden, nicht an ein einzelnes Fahrzeug.
Wofür darf ich sie nutzen?
- Probefahrten mit Kunden
- Überführungsfahrten von noch nicht zugelassenen Fahrzeugen
- Fahrten zu Werkstatt, Prüfstelle oder Aufbereitung
- Nicht für private Fahrten – nur im Rahmen des Betriebs
Voraussetzungen für Betriebe
- Angemeldetes Kfz-Gewerbe (Handel, Werkstatt, Sachverständige)
- Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Auszug Gewerbezentralregister)
- Fahrzeugscheinheft zur Dokumentation der Fahrten
- Betriebshaftpflicht bzw. Versicherung fürs rote Kennzeichen
Für Betriebe – wir übernehmen den Papierkram
Wir helfen Ihnen beim Antrag der roten Kennzeichen und bei laufenden Zulassungen für Ihren Fuhrpark – planbar, ohne Wartezeiten und mit festen Konditionen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie zu Ihrem Betrieb.
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