2026-06-15 · 4 Min. Lesezeit
Neuzulassung in Berlin – Neuwagen, Gebrauchtwagen & EU-Import
Ein neues Fahrzeug muss erstmalig zugelassen werden, bevor Sie damit fahren dürfen. Ob fabrikneuer Wagen, ein im Ausland gekauftes Fahrzeug oder ein abgemeldeter Gebrauchter – wir erledigen die Neuzulassung in Berlin für Sie.
Unterlagen für die Neuzulassung
- Personalausweis oder Reisepass (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer Ihrer Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Bei Neuwagen: CoC-Papier (EU-Übereinstimmungsbescheinigung)
- Gültiger HU-Bericht, falls das Fahrzeug nicht fabrikneu ist
Besonderheit EU-Import
Bei einem aus dem EU-Ausland importierten Fahrzeug kommen oft zusätzliche Dokumente hinzu – etwa das ausländische Kennzeichen, der Kaufvertrag und gegebenenfalls eine Vollabnahme. Wir prüfen vorab, was in Ihrem Fall nötig ist, damit es bei der Behörde keine Überraschungen gibt.
Was kostet eine Neuzulassung?
Unsere Service-Gebühr beginnt ab 45 €, die Behördengebühren geben wir 1:1 weiter. Kennzeichen kosten 29 € pro Paar. Auf Wunsch ist Ihr Fahrzeug per Express-Service in kurzer Zeit zugelassen.
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