Unterlagen & Checkliste

Diese Unterlagen brauchen Sie

Für jeden Vorgang steht hier genau, was Sie mitbringen müssen – von der Neuzulassung bis zum verlorenen Fahrzeugbrief. Bringen Sie alles zu uns, schicken Sie es per WhatsApp oder lassen Sie es abholen. Den Behördengang übernehmen wir.

Ohne TerminOhne Behördengang

Kurzfassung

Kfz-Zulassung · Halterwechsel · Kennzeichendiebstahl · Technische Änderung

  • Ausweis – Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungIhr eigener Ausweis. Läuft das Auto auf eine Firma, zusätzlich den Gewerbenachweis.
  • IBAN – Für die Abbuchung der Kfz-SteuerIn Berlin geht die Kfz-Steuer nur noch per Lastschrift.
  • eVB-Nummer – Bestätigung Ihrer Kfz-VersicherungKurze Nummer, die Sie kostenlos von Ihrer Versicherung bekommen. Sie haben keine? Wir helfen.
  • ZB1 – FahrzeugscheinDas kleine Dokument, das im Auto liegt. Nötig, wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist.
  • ZB2 – FahrzeugbriefDas große DIN-A4-Blatt. Es beweist, wem das Auto gehört – beim Kauf bekommen Sie es vom Vorbesitzer.

Kfz-Abmeldung

  • Fahrzeugschein (ZB1)
  • Kennzeichen

Abmeldung nach Diebstahl

  • Fahrzeugschein (ZB1)
  • Polizeiliche Anzeige

Bitte beachten

  • Offene Kfz-Steuern oder Gebühren des Halters müssen vor einer neuen Zulassung bezahlt sein.
  • In Berlin werden nur Fahrzeuge zugelassen, deren Halter die Kfz-Steuer per Lastschrift (SEPA) zahlen.
  • Bei Leasing oder Finanzierung: Sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass Ihre Bank den Fahrzeugbrief (ZB2) an das LABO schickt. Ohne ihn geht nichts.

Ihr Vorgang im Detail

Tippen Sie Ihren Fall an – dort steht genau, was Sie mitbringen müssen.

Zulassen & umschreiben

Neuwagen zulassenDas Fahrzeug war noch nie zugelassen.

Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.

Abgemeldetes Fahrzeug zulassenGebrauchtwagen, der aktuell außer Betrieb gesetzt ist.
  • Zulassungsantrag Berlin, ausgefüllt
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, ausgefüllt
  • Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungAuch als amtlich beglaubigte Kopie möglich.
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)Bei zulassungsfreien Fahrzeugen stattdessen die Betriebserlaubnis.
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)Nur nötig, wenn das Datum der nächsten HU nicht im Fahrzeugschein steht.
  • eVB-Nummer Ihrer VersicherungKurze Nummer, die Sie kostenlos von Ihrer Versicherung bekommen.

Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.

Umschreibung mit auswärtigem KennzeichenGebrauchtwagen ist noch zugelassen und wechselt den Halter.
  • Zulassungsantrag Berlin, ausgefüllt
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, ausgefüllt
  • Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungAuch als amtlich beglaubigte Kopie möglich.
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)Bei zulassungsfreien Fahrzeugen stattdessen die Betriebserlaubnis.
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)Nur nötig, wenn das Datum der nächsten HU nicht im Fahrzeugschein steht.
  • eVB-Nummer Ihrer VersicherungKurze Nummer, die Sie kostenlos von Ihrer Versicherung bekommen.
  • Bisherige Kennzeichenschilder

Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.

Umschreibung mit Berliner KennzeichenFahrzeug ist zugelassen und geht an einen anderen Halter.
  • Zulassungsantrag Berlin, ausgefüllt
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, ausgefüllt
  • Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungAuch als amtlich beglaubigte Kopie möglich.
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)Bei zulassungsfreien Fahrzeugen stattdessen die Betriebserlaubnis.
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)Nur nötig, wenn das Datum der nächsten HU nicht im Fahrzeugschein steht.
  • eVB-Nummer Ihrer VersicherungKurze Nummer, die Sie kostenlos von Ihrer Versicherung bekommen.
  • Bisherige KennzeichenschilderNur, wenn Sie ein neues Kennzeichen möchten.

Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.

Umzug nach BerlinSie behalten Ihr bisheriges Kennzeichen.
  • Zulassungsantrag Berlin, ausgefüllt
  • Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungAuch als amtlich beglaubigte Kopie möglich.
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)Nur nötig, wenn das Datum der nächsten HU nicht im Fahrzeugschein steht.

Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.

Ändern

Technische Änderung eintragenZum Beispiel Tieferlegung, andere Felgen oder mehr Leistung.
  • Zulassungsantrag Berlin, ausgefüllt
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, ausgefülltNur bei einer Leistungsänderung nötig.
  • Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungAuch als amtlich beglaubigte Kopie möglich.
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • eVB-Nummer Ihrer VersicherungNur nötig, wenn sich Fahrzeugart oder Leistung ändern.

Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.

H-Kennzeichen – Fahrzeug ist abgemeldetOldtimer, der außer Betrieb gesetzt ist.
  • Zulassungsantrag Berlin, ausgefüllt
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, ausgefüllt
  • Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungAuch als amtlich beglaubigte Kopie möglich.
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Oldtimer-Gutachten für das H-Kennzeichen (§ 23 StVZO)
  • eVB-Nummer Ihrer VersicherungKurze Nummer, die Sie kostenlos von Ihrer Versicherung bekommen.
  • Bisherige Kennzeichenschilder

Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.

H-Kennzeichen – Fahrzeug ist zugelassenOldtimer, der aktuell angemeldet ist.

Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.

UmkennzeichnungSie möchten ein anderes Kennzeichen, das Fahrzeug bleibt zugelassen.
  • Antrag auf Änderung des Kennzeichens, ausgefüllt
  • Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungAuch als amtlich beglaubigte Kopie möglich.
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)Bei zulassungsfreien Fahrzeugen stattdessen die Betriebserlaubnis.
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)Nur nötig, wenn das Datum der nächsten HU nicht im Fahrzeugschein steht.
  • Bisherige Kennzeichenschilder

Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.

Abmelden

Fahrzeug außer Betrieb setzenDie normale Abmeldung.
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Bisherige Kennzeichenschilder

Ihr Kennzeichen können Sie sich 2 bis 12 Monate reservieren lassen.

Fahrzeug nach Diebstahl abmeldenDas Fahrzeug wurde gestohlen.
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Polizeiliche Anzeige

Verlust & Diebstahl

Kennzeichen gestohlen oder verlorenEin Schild oder beide Schilder sind weg.
  • Antrag auf Änderung des Kennzeichens, ausgefüllt
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)Bei zulassungsfreien Fahrzeugen stattdessen die Betriebserlaubnis.
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)Nur nötig, wenn das Datum der nächsten HU nicht im Fahrzeugschein steht.
  • Anzeige-Protokoll der PolizeiBei Diebstahl der Schilder.
  • Eidesstattliche Versicherung über den VerlustStatt der Anzeige, wenn die Schilder verloren gingen.
  • Das verbliebene KennzeichenschildNur, wenn eines der beiden Schilder noch da ist.

Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.

Fahrzeugschein (ZB1) verlorenDas kleine Dokument aus dem Auto ist weg.
  • Eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugscheins
  • Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments
  • Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungNur im Original.
  • Vollmacht, wenn jemand anderes den Antrag stelltMit Ausweis des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten. Bei notarieller Vollmacht nicht nötig.
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
Fahrzeugbrief (ZB2) verlorenDas große DIN-A4-Blatt ist weg.
  • Eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefs
  • Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments
  • Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungNur im Original.
  • Vollmacht, wenn jemand anderes den Antrag stelltMit Ausweis des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten. Bei notarieller Vollmacht nicht nötig.
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen beantragenFür Überführung, Probefahrt oder den Weg zur HU.
  • Antrag auf Kurzzeitkennzeichen, ausgefüllt
  • Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungNur im Original.
  • eVB-Nummer speziell für Kurzzeitkennzeichen
  • Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, COC oder EinzelgenehmigungEines davon genügt – aber im Original.

Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.

Alle Formulare als PDFZulassungsantrag, SEPA-Mandat, Vollmachten und mehr – ausdrucken und ausfüllen.

Unsicher, ob alles vollständig ist?

Fotografieren Sie Ihre Unterlagen und schicken Sie sie uns – wir prüfen kostenlos, ob etwas fehlt. So sparen Sie sich den zweiten Weg.

Anrufen: 0179 52067931WhatsApp: 0179 5206793 – 1 neue Nachricht