Unterlagen & Checkliste
Diese Unterlagen brauchen Sie
Für jeden Vorgang steht hier genau, was Sie mitbringen müssen – von der Neuzulassung bis zum verlorenen Fahrzeugbrief. Bringen Sie alles zu uns, schicken Sie es per WhatsApp oder lassen Sie es abholen. Den Behördengang übernehmen wir.
Kurzfassung
Kfz-Zulassung · Halterwechsel · Kennzeichendiebstahl · Technische Änderung
- Ausweis – Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungIhr eigener Ausweis. Läuft das Auto auf eine Firma, zusätzlich den Gewerbenachweis.
- IBAN – Für die Abbuchung der Kfz-SteuerIn Berlin geht die Kfz-Steuer nur noch per Lastschrift.
- eVB-Nummer – Bestätigung Ihrer Kfz-VersicherungKurze Nummer, die Sie kostenlos von Ihrer Versicherung bekommen. Sie haben keine? Wir helfen.
- ZB1 – FahrzeugscheinDas kleine Dokument, das im Auto liegt. Nötig, wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist.
- ZB2 – FahrzeugbriefDas große DIN-A4-Blatt. Es beweist, wem das Auto gehört – beim Kauf bekommen Sie es vom Vorbesitzer.
Kfz-Abmeldung
- Fahrzeugschein (ZB1)
- Kennzeichen
Abmeldung nach Diebstahl
- Fahrzeugschein (ZB1)
- Polizeiliche Anzeige
Bitte beachten
- Offene Kfz-Steuern oder Gebühren des Halters müssen vor einer neuen Zulassung bezahlt sein.
- In Berlin werden nur Fahrzeuge zugelassen, deren Halter die Kfz-Steuer per Lastschrift (SEPA) zahlen.
- Bei Leasing oder Finanzierung: Sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass Ihre Bank den Fahrzeugbrief (ZB2) an das LABO schickt. Ohne ihn geht nichts.
Ihr Vorgang im Detail
Tippen Sie Ihren Fall an – dort steht genau, was Sie mitbringen müssen.
Zulassen & umschreiben
Neuwagen zulassenDas Fahrzeug war noch nie zugelassen.
- Zulassungsantrag Berlin, ausgefüllt
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, ausgefüllt
- Fahrzeugbrief (ZB2) mit COC-Datenbestätigung oder VollgutachtenBei zulassungsfreien Fahrzeugen stattdessen die Betriebserlaubnis.
- Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungAuch als amtlich beglaubigte Kopie möglich.
- eVB-Nummer Ihrer VersicherungKurze Nummer, die Sie kostenlos von Ihrer Versicherung bekommen.
Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.
Abgemeldetes Fahrzeug zulassenGebrauchtwagen, der aktuell außer Betrieb gesetzt ist.
- Zulassungsantrag Berlin, ausgefüllt
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, ausgefüllt
- Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungAuch als amtlich beglaubigte Kopie möglich.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)Bei zulassungsfreien Fahrzeugen stattdessen die Betriebserlaubnis.
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)Nur nötig, wenn das Datum der nächsten HU nicht im Fahrzeugschein steht.
- eVB-Nummer Ihrer VersicherungKurze Nummer, die Sie kostenlos von Ihrer Versicherung bekommen.
Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.
Umschreibung mit auswärtigem KennzeichenGebrauchtwagen ist noch zugelassen und wechselt den Halter.
- Zulassungsantrag Berlin, ausgefüllt
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, ausgefüllt
- Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungAuch als amtlich beglaubigte Kopie möglich.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)Bei zulassungsfreien Fahrzeugen stattdessen die Betriebserlaubnis.
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)Nur nötig, wenn das Datum der nächsten HU nicht im Fahrzeugschein steht.
- eVB-Nummer Ihrer VersicherungKurze Nummer, die Sie kostenlos von Ihrer Versicherung bekommen.
- Bisherige Kennzeichenschilder
Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.
Umschreibung mit Berliner KennzeichenFahrzeug ist zugelassen und geht an einen anderen Halter.
- Zulassungsantrag Berlin, ausgefüllt
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, ausgefüllt
- Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungAuch als amtlich beglaubigte Kopie möglich.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)Bei zulassungsfreien Fahrzeugen stattdessen die Betriebserlaubnis.
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)Nur nötig, wenn das Datum der nächsten HU nicht im Fahrzeugschein steht.
- eVB-Nummer Ihrer VersicherungKurze Nummer, die Sie kostenlos von Ihrer Versicherung bekommen.
- Bisherige KennzeichenschilderNur, wenn Sie ein neues Kennzeichen möchten.
Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.
Umzug nach BerlinSie behalten Ihr bisheriges Kennzeichen.
- Zulassungsantrag Berlin, ausgefüllt
- Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungAuch als amtlich beglaubigte Kopie möglich.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)Nur nötig, wenn das Datum der nächsten HU nicht im Fahrzeugschein steht.
Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.
Ändern
Technische Änderung eintragenZum Beispiel Tieferlegung, andere Felgen oder mehr Leistung.
- Zulassungsantrag Berlin, ausgefüllt
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, ausgefülltNur bei einer Leistungsänderung nötig.
- Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungAuch als amtlich beglaubigte Kopie möglich.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
- Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
- eVB-Nummer Ihrer VersicherungNur nötig, wenn sich Fahrzeugart oder Leistung ändern.
Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.
H-Kennzeichen – Fahrzeug ist abgemeldetOldtimer, der außer Betrieb gesetzt ist.
- Zulassungsantrag Berlin, ausgefüllt
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, ausgefüllt
- Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungAuch als amtlich beglaubigte Kopie möglich.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Oldtimer-Gutachten für das H-Kennzeichen (§ 23 StVZO)
- eVB-Nummer Ihrer VersicherungKurze Nummer, die Sie kostenlos von Ihrer Versicherung bekommen.
- Bisherige Kennzeichenschilder
Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.
H-Kennzeichen – Fahrzeug ist zugelassenOldtimer, der aktuell angemeldet ist.
- Antrag auf Änderung des Kennzeichens, ausgefüllt
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, ausgefüllt
- Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungAuch als amtlich beglaubigte Kopie möglich.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Oldtimer-Gutachten für das H-Kennzeichen (§ 23 StVZO)
- eVB-Nummer Ihrer VersicherungKurze Nummer, die Sie kostenlos von Ihrer Versicherung bekommen.
- Bisherige Kennzeichenschilder
Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.
UmkennzeichnungSie möchten ein anderes Kennzeichen, das Fahrzeug bleibt zugelassen.
- Antrag auf Änderung des Kennzeichens, ausgefüllt
- Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungAuch als amtlich beglaubigte Kopie möglich.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)Bei zulassungsfreien Fahrzeugen stattdessen die Betriebserlaubnis.
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)Nur nötig, wenn das Datum der nächsten HU nicht im Fahrzeugschein steht.
- Bisherige Kennzeichenschilder
Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.
Abmelden
Fahrzeug außer Betrieb setzenDie normale Abmeldung.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Bisherige Kennzeichenschilder
Ihr Kennzeichen können Sie sich 2 bis 12 Monate reservieren lassen.
Fahrzeug nach Diebstahl abmeldenDas Fahrzeug wurde gestohlen.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Polizeiliche Anzeige
Verlust & Diebstahl
Kennzeichen gestohlen oder verlorenEin Schild oder beide Schilder sind weg.
- Antrag auf Änderung des Kennzeichens, ausgefüllt
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)Bei zulassungsfreien Fahrzeugen stattdessen die Betriebserlaubnis.
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)Nur nötig, wenn das Datum der nächsten HU nicht im Fahrzeugschein steht.
- Anzeige-Protokoll der PolizeiBei Diebstahl der Schilder.
- Eidesstattliche Versicherung über den VerlustStatt der Anzeige, wenn die Schilder verloren gingen.
- Das verbliebene KennzeichenschildNur, wenn eines der beiden Schilder noch da ist.
Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.
Fahrzeugschein (ZB1) verlorenDas kleine Dokument aus dem Auto ist weg.
- Eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugscheins
- Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments
- Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungNur im Original.
- Vollmacht, wenn jemand anderes den Antrag stelltMit Ausweis des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten. Bei notarieller Vollmacht nicht nötig.
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
Fahrzeugbrief (ZB2) verlorenDas große DIN-A4-Blatt ist weg.
- Eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefs
- Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments
- Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungNur im Original.
- Vollmacht, wenn jemand anderes den Antrag stelltMit Ausweis des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten. Bei notarieller Vollmacht nicht nötig.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen beantragenFür Überführung, Probefahrt oder den Weg zur HU.
- Antrag auf Kurzzeitkennzeichen, ausgefüllt
- Personalausweis oder Reisepass mit MeldebescheinigungNur im Original.
- eVB-Nummer speziell für Kurzzeitkennzeichen
- Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, COC oder EinzelgenehmigungEines davon genügt – aber im Original.
Zusätzlich bei Firmen und Vereinen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug (Original oder Kopie) sowie der Ausweis der vertretungsberechtigten Person.
Unsicher, ob alles vollständig ist?
Fotografieren Sie Ihre Unterlagen und schicken Sie sie uns – wir prüfen kostenlos, ob etwas fehlt. So sparen Sie sich den zweiten Weg.
