2026-08-03 · 4 Min. Lesezeit
Kfz-Halterwechsel in Berlin: Auto überschreiben – so geht's
Beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens muss der Halter gewechselt werden – das Fahrzeug wird auf den neuen Besitzer umgeschrieben. In Berlin erledigen wir den Halterwechsel ohne Behördentermin, für Käufer und Verkäufer.
Was ist ein Halterwechsel?
Ein Halterwechsel (Umschreibung) ändert den eingetragenen Halter in den Fahrzeugpapieren. Er ist Pflicht, sobald ein Fahrzeug den Besitzer wechselt – egal ob innerhalb Berlins oder aus einem anderen Zulassungsbezirk.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültige HU (TÜV)
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- bei Kennzeichenwechsel: die alten Kennzeichen
Kennzeichen behalten oder neu?
Der neue Halter kann das bisherige Kennzeichen in der Regel behalten. Wünschen Sie ein neues oder Wunschkennzeichen, kommen 29 € pro Schilderpaar hinzu.
Was kostet der Halterwechsel?
Unsere Service-Gebühr beginnt bei 45 € zzgl. Behördengebühr (ca. 27–30 €, 1:1 weitergegeben). Tipp: Melden Sie den Verkauf zeitnah, damit Kfz-Steuer und Haftung sauber auf den neuen Halter übergehen.
Ohne Termin – wir übernehmen das
Senden Sie uns Fotos der Unterlagen per WhatsApp. Wir prüfen sofort auf Vollständigkeit und schreiben das Fahrzeug für Sie um – auf Wunsch mit Hol- & Bringdienst.
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