2026-06-15 · 3 Min. Lesezeit
Kurzzeitkennzeichen in Berlin – für Überführung & Probefahrt
Sie wollen ein gekauftes Fahrzeug überführen, zum TÜV bringen oder Probe fahren? Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie ein Fahrzeug bis zu 5 Tage im Straßenverkehr bewegen – auch ohne reguläre Zulassung.
Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen ist genau 5 Tage gültig, gerechnet ab dem Ausstellungstag. Es ist an das Fahrzeug gebunden und kann nicht verlängert werden.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Personalausweis oder Reisepass (im Original)
- Fahrzeugschein oder CoC-Papier (Datenbestätigung)
- eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen (von Ihrer Versicherung)
- Gültige HU/AU – das Fahrzeug muss verkehrssicher sein
- Vollmacht (füllen wir bei uns aus)
Schnell abholbar
Bei uns ist das Kurzzeitkennzeichen von Montag bis Freitag täglich abholbar, sobald die Unterlagen vollständig sind. Melden Sie sich vorab per WhatsApp, dann liegt alles bereit.
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